Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Sommer Systems – Yannic Sommer
Version 1.1 – Feb 2026
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Geltung
Diese AGB gelten für alle Verträge, Offerten, Aufträge und Dienstleistungen zwischen Sommer Systems, Yannic Sommer (Einzelunternehmen, Schweiz) (nachfolgend „Sommer Systems“, „wir“ oder „uns“) und Ihnen als Kunde (nachfolgend „Sie“ oder „Kunde“).
Sie gelten für Privatkunden sowie Geschäftskunden (insb. KMU). Abweichende Regelungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichende Bedingungen
Ihre eigenen Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich und in Textform (z. B. per E Mail) zugestimmt haben. Das gilt auch dann, wenn wir Ihrer Bestellung nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Aktuelle Version
Es gilt diejenige AGB Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist. Die aktuelle Version veröffentlichen wir auf unserer Website.Angebot und Vertragsabschluss.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unverbindliche Informationen
Angaben auf unserer Website, in Broschüren oder in allgemeinen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden.
2.2 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald wir Ihr Angebot annehmen. Das geschieht typischerweise durch:
• schriftliche Bestätigung (z. B. per E Mail), oder
• Unterzeichnung einer Offerte / eines Vertrags, oder
• Beginn der Leistungserbringung.
Mündliche Absprachen bestätigen wir nach Möglichkeit in Textform, um Missverständnisse zu vermeiden.
2.3 Ablehnung von Aufträgen
Wir können Anfragen im Einzelfall ablehnen, z. B. bei fehlender Kapazität oder wenn eine Leistung ausserhalb unseres Kompetenzbereichs liegt. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
2.4 Form
Soweit keine zwingenden gesetzlichen Formvorschriften entgegenstehen, genügt für Vereinbarungen, Änderungen und Erklärungen die Textform (z. B. E Mail).
3. Leistungsumfang und Leistungserbringung
3.1 Unsere Leistungen
Wir erbringen Dienstleistungen rund um technische Systeme und digitale Infrastruktur, insbesondere:
• Smart Home (Planung, Setup, Optimierung, Stabilisierung)
• Internet / WLAN / Netzwerk
• IT Sicherheit und Datenschutz (praxisnah)
• Backup und Datenkonzepte
• lokale / private KI Lösungen (wo sinnvoll)
Als Ihr System Concierge betrachten wir Ihr Setup ganzheitlich:
Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner, der Themen koordiniert und Lösungen integriert.
3.2 Markenneutralität
Wir beraten herstellerneutral und ausschliesslich in Ihrem Interesse. Wir sind an keine Marken gebunden und nehmen keine verdeckten Provisionen an. Wo sinnvoll, bevorzugen wir lokale Lösungen („weniger Cloud, mehr Kontrolle“), sofern dies zu Ihren Anforderungen passt.
3.3 Kein Verkaufsdruck
Wir verzichten auf aufdringliche Verkaufstaktiken. Sie erhalten klare Empfehlungen mit Vor /Nachteilen – die Entscheidung liegt bei Ihnen. Unser Ziel ist eine langfristig sinnvolle und stabile Lösung.
3.4 Sorgfalt statt Erfolgsgarantie
Wir schulden eine fachgerechte, sorgfältige Leistung nach aktuellem Stand der Technik. Ein bestimmter Erfolg (z. B. garantiert niedrigere Kosten, bestimmte Funkabdeckung in jeder Ecke, garantierte Performance) kann – abhängig von Umgebung, Drittprodukten, Gebäudesubstanz, Provider etc. – nicht zugesichert werden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Wenn sich während der Umsetzung zeigt, dass ein Ziel mit den ursprünglich geplanten Massnahmen nicht erreichbar ist, informieren wir Sie frühzeitig und schlagen Alternativen vor.
3.5 Einsatz von Dritten
Wir dürfen zur Vertragserfüllung geeignete Dritte (Partner/Subunternehmer) beiziehen (z. B. Elektriker, Handwerker, Spezialisten), wenn dies erforderlich oder sinnvoll ist.
Wir koordinieren diese Leistungen und achten auf angemessene Qualitäts und Vertraulichkeitsstandards. Sofern wir Dritte im Rahmen unseres Vertrags einsetzen, bleiben wir Ihnen gegenüber für unsere Koordination verantwortlich.
3.6 Lizenzierte Facharbeiten
Wir führen keine Starkstrom Arbeiten an elektrischen Installationen aus. Arbeiten, die in der Schweiz nur von konzessionierten Fachbetrieben ausgeführt werden dürfen (z. B. Eingriffe an der Elektroverteilung), müssen durch einen autorisierten Betrieb erfolgen – entweder direkt durch Sie oder nach Absprache über einen Partnerbetrieb.
3.7 Projektabschluss und optionale Betreuung
Nach Projektabschluss schulden wir ohne separate Vereinbarung keine laufende Überwachung/Wartung. Auf Wunsch bieten wir Betrieb, Wartung und Support separat an (siehe Ziffer 7).
3.8 Termine und Verzögerungen
Vereinbarte Termine halten wir nach bestem Bemühen ein. Verzögerungen können entstehen durch höhere Gewalt, Lieferverzögerungen, unvorhersehbare technische Probleme oder fehlende Mitwirkung Ihrerseits. In solchen Fällen verschieben sich Termine angemessen. Wir informieren Sie und stimmen neue Termine ab.
Teilleistungen dürfen – nach Absprache – erbracht und abgerechnet werden.
3.9 Terminabsagen (fair & transparent)
Wenn ein Vor Ort Termin kurzfristig abgesagt wird, kann bereits angefallener Aufwand (z. B. Reisezeit/Anfahrt, vorbereitende Arbeiten) verrechnet werden, sofern dieser Aufwand tatsächlich entstanden ist. Details (z. B. Fristen) können im Angebot festgehalten werden.
3.10 Unterlagen und Dokumentation
Falls wir Dokumentationen, Pläne oder Konfigurationsübersichten erstellen, dürfen Sie diese für den internen Gebrauch im Zusammenhang mit Ihrem Projekt verwenden. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Wettbewerber) ist nur mit unserer Zustimmung zulässig, soweit nicht zwingend erforderlich.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Damit Projekte sauber und sicher umgesetzt werden können, benötigen wir Ihre Mitwirkung.
4.1 Informationen und Zugänge
Sie stellen alle erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und korrekt zur Verfügung (z. B. Netzwerk Infos, Zugangsdaten, Provider Details).
4.2 Zugang vor Ort / Remote Zugriff
Bei Arbeiten vor Ort ermöglichen Sie Zugang zu Räumen und Geräten zum vereinbarten Termin.
Bei Remote Support stellen Sie die technischen Voraussetzungen bereit (Internet, ggf. Fernwartungssoftware) und erteilen die notwendigen Zugriffsrechte.
4.3 Datensicherung (Backup)
Vor Arbeiten an IT Systemen, Netzwerken oder Geräten sollten Sie – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ein aktuelles Backup wichtiger Daten erstellen. Auch bei grösster Sorgfalt kann ein Datenverlust technisch nie vollständig ausgeschlossen werden.
Wenn wir ausnahmsweise ausdrücklich mit Backups beauftragt sind, führen wir diese sorgfältig durch. Die Verantwortung für die laufende Datensicherung bleibt grundsätzlich bei Ihnen, sofern nicht anders vereinbart.
4.4 Kooperation & Kommunikation
Bitte benennen Sie nach Möglichkeit einen Ansprechpartner (Privatkunde: Sie selbst. KMU: Projektverantwortliche Person) und informieren Sie uns über relevante Änderungen im Projektverlauf (z. B. Provider tauscht Router, neue Anforderungen).
4.5 Folgen fehlender Mitwirkung
Wenn Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet erfüllt werden, können sich Termine verschieben. Zusätzlicher Aufwand (z. B. Wartezeit, zusätzliche Anfahrt, Wiederholung von Arbeiten) kann – nach vorgängiger Information – verrechnet werden.
4.6 Keine unkoordinierten Änderungen
Bitte nehmen Sie während laufender Arbeiten keine eigenmächtigen Änderungen an von uns eingerichteten Systemen vor (und beauftragen Sie keine Dritten damit), ohne uns zu informieren. Unkoordinierte Eingriffe können Mehraufwand verursachen.Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen.
5. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Preise
Preise und Leistungsumfang ergeben sich aus Angebot/Offerte, Leistungsbeschreibung oder individueller Vereinbarung. Abrechnung erfolgt als:
• Pauschale/Festpreis, oder
• nach Aufwand (z. B. Stunden-/Tagessatz), ggf. mit Kostenschätzung.
Alle Preise verstehen sich in CHF.
Sofern Mehrwertsteuer anfällt, gilt:
• Privatkunden: Preise inkl. MWST, sofern nicht anders angegeben
• Geschäftskunden: Preise exkl. MWST, sofern nicht anders angegeben
5.2 Nebenkosten
Nebenkosten (z. B. Reise/Anfahrt, Versand, Lizenzen, Fremdleistungen) werden nach Möglichkeit im Angebot ausgewiesen oder vorab abgesprochen.
5.3 Fälligkeit
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 60 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Zahlung per Banküberweisung (oder Twint, sofern angeboten).
Bei grösseren Projekten können Teilzahlungen/Vorschüsse vereinbart werden – Details stehen im Angebot/Vertrag.
5.4 Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug dürfen wir den gesetzlichen Verzugszins verlangen sowie angemessene Mahn /Bearbeitungskosten verrechnen, sofern diese tatsächlich durch den Verzug verursacht sind. Bei erheblichem Zahlungsverzug dürfen wir Leistungen bis zur Begleichung offener Beträge zurückhalten.
5.5 Aufrechnung
Eine Aufrechnung ist zulässig, wenn Ihre Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zwingende Zurückbehaltungsrechte (insb. bei berechtigten Mängeln) bleiben unberührt.
5.6 Eigentumsvorbehalt
Liefern wir Ihnen ausnahmsweise Hardware/Waren direkt (nicht nur als Stellvertretung gemäss Ziffer 6), bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wir können einen Eigentumsvorbehalt, sofern erforderlich, im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen lassen.
6. Beschaffung von Produkten und Leistungen Dritter
6.1 Empfehlungen
Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Produkte und Anbieter (Hardware, Software, Cloud Dienste, Handwerker). Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen – mit Blick auf Funktion, Zuverlässigkeit, Datenschutz und Preis Leistung.
6.2 Verträge mit Drittanbietern
Grundsätzlich schliessen Sie Verträge mit Drittanbietern selbst ab (z. B. Elektronikhandel, Softwareanbieter, Internetprovider, Handwerker). Diese Drittanbieter sind dann Ihre Vertragspartner.
6.3 Stellvertretung bei Beschaffung
Wenn wir in Ihrem Auftrag Bestellungen auslösen, handeln wir als Stellvertreter. Sie tragen die Kosten der bestellten Ware/Leistung und sind Vertragspartner gegenüber dem Drittanbieter. Wir informieren transparent über Bestellungen und stellen Belege zur Verfügung.
6.4 Gewährleistung/Garantie bei Drittprodukten
Für Produkte Dritter gelten deren Gewährleistungs und Garantiebedingungen. Wir geben auf Drittprodukte grundsätzlich keine eigene Garantie. Wenn wir ein Produkt falsch installieren/konfigurieren und dadurch ein Mangel entsteht, bleiben Ihre gesetzlichen Ansprüche uns gegenüber unberührt.
6.5 Haftung für Drittleistungen
Wir haften nicht für Leistungsstörungen von Drittanbietern (z. B. Provider Ausfall, Cloud Störung). Unsere Verantwortung umfasst unsere eigene Integrations , Konfigurations und Beratungsleistung.
6.6 Lizenzbedingungen
Bei eingesetzter Drittsoftware (z. B. Betriebssysteme, Smart Home Plattformen, SaaS) sind deren Lizenz /Nutzungsbedingungen einzuhalten. Falls notwendig, unterstützen wir bei der Umsetzung.
7. Betrieb, Wartung und Support
7.1 Optionale Betriebsvereinbarung / SLA
Laufender Betrieb, Wartung oder Support mit definierten Reaktionszeiten und Leistungen wird in einer separaten Vereinbarung geregelt (z. B. SLA). Ohne solche Vereinbarung besteht nach Projektabschluss kein Anspruch auf proaktive Wartung oder Überwachung.
7.2 Ad hoc Support
Support kann jederzeit auf Abruf erfolgen und wird – sofern kein Wartungsvertrag besteht – nach Aufwand oder Pauschale abgerechnet. Ohne SLA können keine fixen Reaktions oder Lösungszeiten garantiert werden.
7.3 Verfügbarkeit
Wir streben hohe Stabilität an, können aber ohne SLA keine lückenlose Verfügbarkeit garantieren (insb. bei externen Ursachen wie Strom/Internet/Cloud Ausfällen).
7.4 Laufzeit/Kündigung von Wartungsverträgen
Wartungsverträge sind in der Regel unbefristet und mit 3 Monaten Kündigungsfrist per Monatsende kündbar, sofern nichts anderes vereinbart ist. Kündigung in Textform (z. B. E Mail) genügt. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
Bei Vertragsende unterstützen wir eine geordnete Übergabe (z. B. Dokumentation/Zugänge), soweit vereinbart und zumutbar.
8. Abnahme, Mängel und Gewährleistung
8.1 Abnahme (bei Werkleistungen)
Wenn eine Leistung ein konkretes Ergebnis zum Gegenstand hat (z. B. Installation/Implementierung/Dokumentation), kann eine Abnahme erfolgen. Die Abnahme kann auch dadurch erfolgen, dass Sie das Ergebnis in Gebrauch nehmen.
Bitte prüfen Sie die Leistung zeitnah. Offensichtliche Mängel sollen Sie uns möglichst umgehend, spätestens innerhalb einer angemessenen Frist ab Übergabe mitteilen. Versteckte Mängel sind nach Entdeckung unverzüglich zu melden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
8.2 Mängelbeseitigung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, dürfen und müssen wir zunächst nachbessern. Erst wenn Nachbesserung scheitert oder unzumutbar ist, kommen – je nach Fall – Minderung oder Rücktritt in Betracht. Schadenersatz richtet sich nach Ziffer 9.
8.3 Gesetzliche Gewährleistung
Gewährleistungs und Verjährungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist und eine Abweichung rechtlich zulässig wäre.
8.4 Ausschlüsse (typische Fälle)
Keine Gewährleistung besteht insbesondere, wenn ein Mangel zurückzuführen ist auf:
• von Ihnen bereitgestellte Komponenten/Vorgaben,
• unsachgemässe Nutzung/Änderung durch Sie oder Dritte,
• nachträgliche Änderungswünsche (das sind neue Leistungen),
• Störungen durch Drittsoftware/Hersteller Updates (wir helfen auf Wunsch im Rahmen eines neuen Auftrags).
8.5 Kompatibilität und Umgebungsfaktoren
Kompatibilität mit allen Altgeräten/Systemen ist nur geschuldet, wenn ausdrücklich vereinbart. Leistung kann von Umweltfaktoren abhängen (Gebäude, Funkstörungen, Providerqualität). Solche Umstände sind kein Mangel, sofern wir nicht schuldhaft Risiken verschwiegen haben.
9. Haftung
9.1 Unbeschränkte Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende Produkthaftung bleibt unberührt.
9.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und dann beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9.3 Indirekte Schäden / Folgeschäden
Soweit rechtlich zulässig, haften wir nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder reine Vermögensschäden (z. B. Betriebsunterbruch), sofern nicht Ziffer 9.1 greift.
9.4 Datenverlust
Für Datenverlust haften wir – soweit zulässig – nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemässer Datensicherung entstanden wäre (siehe Backup Pflicht, Ziffer 4.3).
9.5 Drittprodukte und abgelehnte Sicherheitsmassnahmen
Für Schäden, die primär durch Drittprodukte (Herstellerfehler) oder durch abgelehnte bzw. später deaktivierte Sicherheitsmassnahmen entstehen, haften wir – soweit zulässig – nicht, sofern wir nicht gemäss Ziffer 9.1 verantwortlich sind.
9.6 Haftungsbegrenzung gegenüber Geschäftskunden
Gegenüber Geschäftskunden ist unsere Haftung – soweit zulässig – insgesamt auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt. Ziffer 9.1 bleibt unberührt.
9.7 Zwingendes Recht
Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben jederzeit vorbehalten.
Vertraulichkeit
Wir behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die wir im Rahmen der Zusammenarbeit erhalten, vertraulich (z. B. Zugangsdaten, Sicherheitsinformationen, technische Details, interne Prozesse).
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Auftragserfüllung notwendig ist oder eine gesetzliche Pflicht besteht. Bei Einsatz von Partnern stellen wir angemessene Vertraulichkeit sicher.
Referenzen nennen wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung.
Datenschutz und Datenverarbeitung
Wir halten das anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und – soweit anwendbar – die DSGVO. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Website.
Soweit wir im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag bearbeiten, tun wir dies zweckgebunden und mit angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen. Bei Bedarf stellen wir für Geschäftskunden einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zur Verfügung.
Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB für zukünftige Aufträge anpassen (z. B. bei rechtlichen/technischen Änderungen).
Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen (z. B. Wartungsverträgen) informieren wir Sie über wesentliche Änderungen in geeigneter Weise. Sie können innerhalb einer angemessenen Frist widersprechen. Im Fall eines Widerspruchs suchen wir eine Lösung – falls dies nicht möglich ist, können beide Parteien den Vertrag gemäss den vereinbarten Kündigungsregeln beenden.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt materielles Schweizer Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Sommer Systems gemäss Impressum. Zwingende Gerichtsstände (insb. für Konsumenten) bleiben vorbehalten.

