Anbieter und Vertragspartner
Sommer Systems · Inhaber Yannic Sommer · Einzelunternehmen
Geschäftssitz Oberhof 6, 6274 Eschenbach LU, Schweiz
UID CHE-302.671.595
E-Mail info@sommer-systems.ch
Telefon +41 79 703 02 94
Websites sommer-systems.ch · nikari.ch · amunet.ch · butleron.ch
1. Geltungsbereich und Vertragsdokumente
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Offerten, Aufträge, Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen von Sommer Systems gegenüber Privat- und Geschäftskunden. Privatkunden sind natürliche Personen, welche die Leistung überwiegend für persönliche oder familiäre Zwecke beziehen. Geschäftskunden beziehen sie im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit.
1.2 Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn Sommer Systems sie dem Kunden vor Vertragsabschluss in speicherbarer Form zur Verfügung gestellt, ausdrücklich auf ihre Geltung hingewiesen und die Zustimmung des Kunden in Textform dokumentiert hat.
1.3 Bei Widersprüchen gilt die folgende Reihenfolge.
- individuelle schriftliche Vereinbarung
- angenommene Offerte oder Auftragsbestätigung
- projektspezifische Anlagen und freigegebene Änderungen
- diese AGB.
1.4 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Sommer Systems ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.5 Als Textform gelten insbesondere E-Mail, elektronisch bestätigte Offerten, elektronische Signaturen und unterzeichnete Dokumente.
1.6 Es gilt die bei Vertragsabschluss akzeptierte Fassung. Sommer Systems bewahrt diese Fassung zusammen mit den Vertragsunterlagen auf und stellt dem Kunden auf Wunsch eine Kopie zur Verfügung.
1.7 Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere von Privatkunden, bleiben vorbehalten.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Angaben auf der Website, in Flyern, Präsentationen, Demonstrationen oder Gesprächen dienen der Orientierung und sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Offerte bezeichnet werden.
2.2 Eine Anfrage, Erstklärung, Terminbuchung oder Demonstration stellt noch keine Bestellung dar.
2.3 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde eine Offerte von Sommer Systems in Textform annimmt oder Sommer Systems einen Auftrag des Kunden in Textform bestätigt. Beginnt Sommer Systems auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden bereits vorher mit der Arbeit, müssen Leistungsumfang, Vergütung und Geltung dieser AGB zuvor dokumentiert und vom Kunden bestätigt worden sein.
2.4 Offerten gelten während der darin angegebenen Frist. Fehlt eine Frist, können Preise, Termine, Verfügbarkeiten und Bedingungen vor der Annahme erneut bestätigt werden.
2.5 Sommer Systems kann Aufträge ablehnen, insbesondere bei fehlender Kapazität, ungeklärten Zuständigkeiten, nicht vertretbaren Risiken, rechtswidrigen Anforderungen oder Leistungen ausserhalb des fachlich tragbaren Rahmens.
3. Leistungen und vereinbarter Umfang
3.1 Sommer Systems erbringt insbesondere Beratungs-, Planungs-, Umsetzungs-, Integrations-, Dokumentations-, Schulungs- und Unterstützungsleistungen für digitale Systeme, Netzwerk, Datenablage, Backup, Automationen, Smart Home und lokale Dienste. Dazu gehören die eigene Software NIKARI, Kundenmanagement, individuell vereinbarte Leistungen zu Amunet sowie ButlerON als Einrichtungs- und Integrationsangebot für das vernetzte Zuhause. Eingesetzte Drittsoftware wie das unabhängige Open-Source-Projekt Mealie bleibt ein eigenständiger technischer Baustein.
3.2 Verbindlich geschuldet sind nur die Leistungen und Ergebnisse, die in der angenommenen Offerte oder einer projektspezifischen Anlage beschrieben sind. Nicht aufgeführte Leistungen sind nicht automatisch eingeschlossen.
3.3 Sommer Systems erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen sorgfältig und fachgerecht. Soweit die Offerte ein bestimmtes Werk oder ein überprüfbares Projektergebnis bezeichnet, wird dieses Ergebnis geschuldet. Bestimmte Verfügbarkeiten, Kompatibilitäten, Leistungen, Einsparungen oder Sicherheitsniveaus sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben vorbehalten.
3.4 Technische oder wirtschaftliche Einschätzungen beruhen auf den zum Beurteilungszeitpunkt bekannten Angaben. Änderungen der Umgebung, von Geräten, Software, Schnittstellen, Lizenzen oder Drittanbietern können das Ergebnis beeinflussen.
3.5 Sommer Systems erbringt keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz-, Versicherungs- oder zertifizierte Sicherheitsberatung. Soweit eine entsprechende Fachprüfung erforderlich ist, bleibt sie Aufgabe einer dafür qualifizierten Stelle.
4. Änderungen am Auftrag und Zusatzaufwand
4.1 Zusatzwünsche, neue Anforderungen oder Änderungen nach Vertragsabschluss werden vor der Umsetzung hinsichtlich Aufwand, Preis, Termin und Auswirkungen beurteilt.
4.2 Zusatzleistungen werden erst nach Freigabe durch den Kunden ausgeführt. Die Freigabe kann in Textform erfolgen.
4.3 Unerwartete technische Altlasten, unrichtige Bestandsangaben, fehlende Dokumentation oder Probleme ausserhalb des vereinbarten Scopes können zusätzlichen Aufwand verursachen. Sommer Systems informiert den Kunden, bevor wesentliche Zusatzkosten entstehen.
4.4 Pauschalen und Kostendächer gelten ausschliesslich für den schriftlich beschriebenen Leistungsumfang und die darin genannten Annahmen.
5. Mitwirkung des Kunden
5.1 Der Kunde stellt rechtzeitig vollständige und korrekte Informationen, Unterlagen, Entscheidungen, Zugänge, Geräte, Testdaten und technische Voraussetzungen bereit, soweit diese für den Auftrag erforderlich sind.
5.2 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Nutzung und Bereitstellung der übergebenen Daten, Dokumente, Software, Geräte, Konten und Zugangsdaten berechtigt ist. Dies gilt insbesondere für Kommunikations-, Mitarbeiter- und Drittdaten. Der Kunde erfüllt die dafür erforderlichen Informations-, Mitwirkungs-, Zustimmungs- und Freigabepflichten.
5.3 Der Kunde informiert Sommer Systems vor Beginn über besonders schützenswerte Personendaten, Geheimhaltungspflichten, kritische Systeme, besondere Verfügbarkeitsanforderungen und gesetzliche Aufbewahrungspflichten, soweit diese für den Auftrag relevant sind.
5.4 Vor Eingriffen in bestehende Systeme sorgt der Kunde für ein aktuelles und verwendbares Backup wichtiger Daten, sofern Backup und Wiederherstellung nicht ausdrücklich Teil des Auftrags sind.
5.5 Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Entscheidungen oder unvollständiger Angaben gehen nicht zulasten von Sommer Systems. Termine verschieben sich angemessen. Zusätzlicher Aufwand darf nach vorgängiger Information verrechnet werden.
5.6 Fachliche, betriebliche und rechtliche Freigaben bleiben beim Kunden, soweit die Offerte nichts anderes bestimmt.
6. Partner, Drittanbieter und Beschaffung
6.1 Sommer Systems darf geeignete Projektpartner und Fachpersonen beiziehen, soweit dies für den Auftrag erforderlich oder sinnvoll ist. Rollen und technische Zugriffe werden transparent zugeordnet und auf das notwendige Mass begrenzt.
6.2 Beauftragt der Kunde einen Drittanbieter direkt, ist dieser für seine Leistungen, Produkte und Vertragsbedingungen verantwortlich. Sommer Systems kann die Zusammenarbeit koordinieren, garantiert jedoch nicht die Leistung des direkt beauftragten Drittanbieters.
6.3 Die Offerte legt fest, ob Hardware, Software oder Lizenzen direkt durch den Kunden beschafft, durch Sommer Systems vermittelt oder von Sommer Systems im eigenen Namen verkauft werden.
6.4 Bestellungen im Namen des Kunden nimmt Sommer Systems nur im Rahmen einer ausdrücklichen Vollmacht vor. Vertragspartner des Drittanbieters bleibt in diesem Fall der Kunde.
6.5 Verkauft Sommer Systems ein Produkt im eigenen Namen, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden gegenüber Sommer Systems vorbehalten. Tätigkeiten, die eine gesetzliche Bewilligung oder besondere fachliche Zulassung erfordern, werden durch entsprechend berechtigte Fachpersonen oder Betriebe ausgeführt.
6.6 Für Drittsoftware, Cloud-Dienste und Open-Source-Komponenten gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Eigene Auswahl-, Integrations- oder Koordinationspflichten von Sommer Systems bleiben unberührt.
7. Preise, Zusatzkosten und Zahlung
7.1 Preise und Abrechnungsmodell ergeben sich aus der Offerte oder einer separaten Vereinbarung. Möglich sind insbesondere Abrechnung nach Aufwand, Pauschalen, Kostendächer und wiederkehrende Care- oder Supportleistungen.
7.2 Alle Preise werden in CHF angegeben. Sommer Systems ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig und berechnet keine MWST. Sollte sich die Steuerpflicht ändern, wird die Mehrwertsteuer ab diesem Zeitpunkt entsprechend ausgewiesen.
7.3 Hardware, Lizenzen, externe Dienste, Versand, Reise- und Fremdkosten werden gemäss Offerte oder nach vorgängiger Zustimmung des Kunden verrechnet.
7.4 Sommer Systems kann für Hardware, Lizenzen, nicht stornierbare Drittleistungen oder grössere Projekte Voraus- und Teilzahlungen verlangen.
7.5 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
7.6 Nach Ablauf der Zahlungsfrist und Eintritt des Verzugs beträgt der Verzugszins 5 Prozent pro Jahr. Sommer Systems darf nach Mahnung und angemessener Nachfrist weitere, noch nicht erbrachte Leistungen aussetzen. Zwingende Rechte des Kunden und bereits geschuldete Sicherungs- oder Herausgabepflichten bleiben vorbehalten.
7.7 Einwände gegen eine Rechnung sind zeitnah und nachvollziehbar mitzuteilen. Unbestrittene Rechnungsanteile bleiben zahlbar.
8. Termine, Übergabe und Mängel
8.1 Termine und Zeitpläne sind Planwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Sie setzen die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden und beteiligter Dritter voraus.
8.2 Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflusses von Sommer Systems sowie Verzögerungen des Kunden oder von Drittanbietern verlängern vereinbarte Termine angemessen.
8.3 Sommer Systems testet und übergibt die Leistung im vereinbarten Umfang. Art, Umfang und Kriterien einer formellen Abnahme werden bei Bedarf in der Offerte oder Projektanlage festgelegt.
8.4 Der Kunde prüft übergebene Ergebnisse zeitnah und meldet erkannte Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Verdeckte Mängel sind nach ihrer Entdeckung zu melden.
8.5 Bei einem von Sommer Systems zu vertretenden Mangel erhält Sommer Systems zunächst eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung.
8.6 Neue Anforderungen, nachträgliche Änderungen durch den Kunden oder Dritte sowie Störungen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gelten nicht als Mangel der ursprünglichen Leistung.
8.7 Zwingende gesetzliche Gewährleistungs- und Verjährungsrechte bleiben vorbehalten.
9. NIKARI, KI-Funktionen und Automationen
9.1 Der konkrete Funktionsumfang von NIKARI, KI-Funktionen und Automationen wird in der Offerte oder einer Projektanlage festgelegt. Dazu gehören insbesondere Anwendungsfälle, Datenräume, Datenquellen, Rollen, Zugriffe, Werkzeuge, Freigaben, Tests, Protokollierung und Grenzen.
9.2 «Agentische KI» bezeichnet eine innerhalb des vereinbarten Rahmens mehrstufig arbeitende Unterstützungsfunktion. Sie ist kein frei autonom handelndes System. Erlaubte Arbeitsschritte, Werkzeuge, Datenzugriffe und Freigabegrenzen werden projektspezifisch festgelegt.
9.3 KI-Ausgaben können trotz sorgfältiger Einrichtung unvollständig, missverständlich, veraltet oder falsch sein. Quellenhinweise erleichtern die Prüfung, ersetzen jedoch keine fachliche Kontrolle.
9.4 Der Kunde prüft relevante Ausgaben vor ihrer geschäftlichen, fachlichen oder rechtlichen Verwendung. Entscheidungen mit rechtlicher, medizinischer, steuerlicher, finanzieller oder vergleichbarer Tragweite bleiben bei den zuständigen Personen und Fachstellen. Eine Haftung für eine mangelhaft erbrachte, ausdrücklich vereinbarte Leistung bleibt davon unberührt.
9.5 Aktionen mit Aussenwirkung, insbesondere Versenden, Veröffentlichen, Löschen, Bestellen, Bezahlen, Buchen oder verbindliches Freigeben, werden nur automatisiert, wenn sie ausdrücklich vereinbart, technisch und organisatorisch berechtigt, getestet und abgenommen wurden. Ohne abweichende ausdrückliche Vereinbarung ist vor jeder solchen Aktion die Freigabe einer autorisierten Person erforderlich.
9.6 Änderungen von Modellen, Schnittstellen, Software, Lizenzen oder Drittanbietern können Funktionen und Ergebnisse beeinflussen. Anpassungen nach Projektabschluss sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart oder Bestandteil einer laufenden Care- oder Wartungsvereinbarung sind.
9.7 Datenort, externe Dienste, Aufbewahrung, Protokollierung, Zugriffsrechte und Löschung werden projektspezifisch geregelt. Aus dem Begriff «lokal» ergibt sich keine absolute Sicherheits-, Verfügbarkeits- oder Rechtskonformitätsgarantie.
9a. Kostenloser NIKARI-Demo-Zugang
9a.1 Eine Demo-Anfrage ist unverbindlich. Sommer Systems meldet sich persönlich und klärt die kostenlose Demo und ihre Freischaltung. Die Nutzungsbedingungen und eine allfällige zeitliche Begrenzung werden vor der Freischaltung mitgeteilt.
9a.2 Aus der kostenlosen Demo entsteht kein kostenpflichtiges Abonnement. Eine anschliessende kostenpflichtige private oder berufliche Nutzung setzt eine separate Vereinbarung voraus.
9a.3 Diese Bedingungen gelten für neue Freischaltungen auf Grundlage dieser AGB-Fassung. Bereits bestehende Zugänge und ihre vereinbarten Bedingungen werden dadurch nicht rückwirkend geändert.
9a.4 Das Ende des Demo-Zugangs ist von der Aufbewahrung und Löschung der Daten zu unterscheiden. Chats, Dateien, Arbeitsbereiche, vorübergehend ausgesonderte Daten und Sicherungskopien unterliegen unterschiedlichen Abläufen. Für Export- und Löschanliegen kann Sommer Systems kontaktiert werden; die Datenschutzhinweise und allfällige individuelle Vereinbarungen gelten ergänzend.
10. Laufende Betreuung (Care), Wartung und Support
10.1 Laufende Wartung, Überwachung, Updatepflege, Backupkontrolle, Review, Reaktionszeiten oder Bereitschaftsdienste werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einer separaten Care-, Wartungs- oder Supportvereinbarung enthalten sind.
10.2 Ohne eine solche Vereinbarung endet das Projekt mit dem dokumentierten Abschluss und der vereinbarten Übergabe. Gesetzliche Gewährleistungspflichten bleiben vorbehalten.
10.3 Ad-hoc-Support erfolgt nach Verfügbarkeit und wird nach Aufwand oder gemäss separater Vereinbarung verrechnet.
10.4 Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf 24/7-Erreichbarkeit, proaktive Überwachung oder garantierte Reaktions- und Lösungszeiten.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
11.1 Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Informationen, Zugangsdaten, Sicherheitsangaben, Geschäftsgeheimnisse, Kundendokumente und interne Prozesse vertraulich.
11.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur für den vereinbarten Zweck und nur durch Personen verwendet werden, die sie für die Vertragserfüllung benötigen. Die Vertraulichkeitspflichten gelten über das Vertragsende hinaus, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
11.3 Der Kunde stellt sicher, dass er zur Bereitstellung und vereinbarten Nutzung der von ihm übergebenen Daten und Dokumente berechtigt ist. Jede Partei bleibt für die Datenbearbeitungen in ihrem eigenen Verantwortungsbereich verantwortlich.
11.4 Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem anwendbaren Datenschutzrecht und der separaten Datenschutzerklärung. Bearbeitet Sommer Systems Personendaten im Auftrag des Kunden, wird die Auftragsbearbeitung vor Beginn im Hauptvertrag, in einer Projektanlage oder in einer separaten Vereinbarung geregelt.
11.5 Kundennamen, Logos, Bilder, Aussagen oder Projektdetails werden nur mit vorgängiger Zustimmung als Referenz veröffentlicht.
12. Kundendaten, Dokumentation und Nutzungsrechte
12.1 Rechte an Kundendaten und Kundendokumenten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Sommer Systems erhält nur die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.
12.2 Vorbestehende Methoden, Vorlagen, Referenzarchitekturen, Skripte, Bibliotheken, Checklisten, Werkzeuge und allgemeines Know-how von Sommer Systems bleiben bei Sommer Systems.
12.3 Sofern die Offerte nichts anderes bestimmt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung an den speziell für ihn erstellten Projektergebnissen ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für den vereinbarten eigenen Zweck.
12.4 Die Übertragung ausschliesslicher Rechte sowie die Übergabe von Quellcode, bearbeitbaren Originaldateien, Entwicklungsumgebungen oder internen Werkzeugen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
12.5 Für Drittsoftware und Open-Source-Komponenten gelten deren eigene Lizenzbedingungen.
12.6 An NIKARI, Amunet und vorbestehenden Software- und Produktbestandteilen verbleiben die Rechte bei Sommer Systems beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde erhält die in der Offerte bezeichneten Nutzungsrechte für den vereinbarten Zweck, Nutzerkreis, Einsatzbereich und Zeitraum. Weitergehende Rechte, insbesondere an Quellcode, Entwicklungsumgebungen oder internen Werkzeugen, werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung eingeräumt.
13. Haftung
13.1 Sommer Systems haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit die folgenden Bestimmungen keine zulässige Beschränkung vorsehen.
13.2 Die Haftung für Absicht beziehungsweise Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden und sonstige zwingende gesetzliche Haftung wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
13.3 Gegenüber Privatkunden gelten bei leichter Fahrlässigkeit die gesetzlichen Haftungsregeln. Weitergehende Beschränkungen gelten nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und gesetzlich zulässig sind.
13.4 Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf direkte, vorhersehbare und vertragstypische Schäden beschränkt. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden und Betriebsunterbruch, ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
13.5 Sommer Systems haftet nicht, soweit ein Schaden durch unrichtige oder unvollständige Angaben des Kunden, fehlende Mitwirkung, nicht autorisierte Änderungen, Missachtung dokumentierter Hinweise, ausdrücklich abgelehnte Schutzmassnahmen oder andere Umstände verursacht wurde, die Sommer Systems nicht zu vertreten hat.
13.6 Gegenüber Geschäftskunden beschränkt sich der ersatzfähige Schaden bei einem von Sommer Systems zu vertretenden Datenverlust grundsätzlich auf den angemessenen Aufwand zur Wiederherstellung aus einem ordnungsgemäss vorhandenen Backup. Die Beschränkung gilt nicht, wenn Einrichtung, Prüfung oder Wiederherstellbarkeit dieses Backups Teil des Auftrags war und mangelhaft erbracht wurde oder zwingendes Recht entgegensteht. Gegenüber Privatkunden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln.
13.7 Für Störungen direkt beauftragter Drittanbieter haftet Sommer Systems nur, soweit die Störung oder der Schaden Sommer Systems aufgrund einer eigenen Pflichtverletzung zuzurechnen ist.
14. Vertragsende, Änderungen der AGB, Schweizer Recht und Gerichtsstand
14.1 Ein einmaliger Projektvertrag endet mit Abschluss, vereinbarter Übergabe und Abrechnung der geschuldeten Leistungen. Laufende Verträge richten sich nach der jeweiligen Care-, Wartungs- oder Supportvereinbarung.
14.2 Beide Parteien können einen Vertrag aus wichtigem Grund beenden. Weitere anwendbare gesetzliche Beendigungsrechte bleiben vorbehalten.
14.3 Soweit eine Leistung dem Auftragsrecht untersteht, kann der Auftrag im Rahmen des zwingenden Rechts von jeder Partei jederzeit widerrufen oder gekündigt werden. Erfolgt dies zur Unzeit, bleiben gesetzliche Schadenersatzansprüche der anderen Partei vorbehalten.
14.4 Bei einer Beendigung sind die bis dahin ordnungsgemäss erbrachten Leistungen sowie bereits bestellte, gebundene oder nicht stornierbare Drittleistungen zu bezahlen, soweit gesetzlich zulässig. Sommer Systems übergibt die bis dahin geschuldete und vorhandene Projektdokumentation sowie Kundendaten. Eine zusätzliche Migration oder Übergabeleistung wird nur nach Vereinbarung und nach Aufwand verrechnet.
14.5 Änderungen dieser AGB gelten nur für zukünftige Verträge. Für einen bereits laufenden Vertrag werden materielle Änderungen nur wirksam, wenn beide Parteien ihnen in Textform zustimmen.
14.6 Es gilt materielles Schweizer Recht unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen.
14.7 Für Streitigkeiten mit Geschäftskunden ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Sommer Systems gemäss Handelsregister Gerichtsstand. Für Privatkunden gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände. Insbesondere wird kein gesetzlicher Konsumentengerichtsstand im Voraus ausgeschlossen.
14.8 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.